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Bargeld bleibt, digitales Bezahlen soll Pflicht werden. Wie viel Wahlfreiheit bleibt dem Unternehmer?

Bargeld bleibt, digitales Bezahlen soll Pflicht werden. Wie viel Wahlfreiheit bleibt dem Unternehmer?

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Digitales Bezahlen ist nicht das Problem. Der Wechsel von Freiwilligkeit zur Verpflichtung ist es.

Ein persönlicher Kommentar von Guido Makowski, BCI Best Coins Investment

Deutschland will beim Bezahlen etwas verändern. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Geplant ist die Umsetzung für 2027. Beschlossen ist die Regelung noch nicht.

Begründet wird das Vorhaben unter anderem mit der Wahlfreiheit der Kunden. Sie sollen selbst entscheiden können, ob sie bar oder digital bezahlen.

Das klingt zunächst schlüssig. Es wirft aber eine Frage auf, die mich als Unternehmer beschäftigt:

Was bedeutet die Wahlfreiheit des Kunden für die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers?

Denn die zusätzliche Auswahl entsteht nicht allein durch Angebot und Nachfrage. Sie soll gesetzlich vorgeschrieben werden.

Für den Kunden wächst die Auswahl. Für den Unternehmer wird aus einer bislang freiwilligen Entscheidung eine Pflicht.

Fortschritt und Freiheit

Ich begrüße technischen Fortschritt. Aber Technik darf nicht zum Werkzeug werden, mit dem aus freiwilligen Entscheidungen staatlich verordnete Pflichten werden.

Digitale Zahlungsmöglichkeiten sind praktisch und längst Bestandteil unseres Alltags. Viele Unternehmen bieten sie freiwillig an, weil Kunden sie wünschen oder weil sie zum eigenen Geschäftsmodell passen.

Andere entscheiden sich dagegen.

Auch das ist Marktwirtschaft.

Unternehmen unterscheiden sich nicht nur durch Produkte und Preise, sondern auch durch die Art, wie sie ihr Geschäft führen. Kunden wiederum können entscheiden, welches Angebot sie nutzen möchten.

Die geplante Regelung verschiebt diese Entscheidung ein Stück weit vom Markt zum Gesetzgeber.

Genau diese Verschiebung interessiert mich.

Wahlfreiheit ist keine Einbahnstraße

Auch auf europäischer Ebene wird derzeit über die Zukunft des Bezahlens gesprochen. Der Rat der Europäischen Union hat sich dafür ausgesprochen, die Rolle des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel zu stärken. Seine breite Akzeptanz und der Zugang zu Bargeld sollen gesichert werden. Gleichzeitig soll der Verbraucher seine bevorzugte Zahlungsmethode wählen können.

Dagegen ist wenig einzuwenden.

Aber Wahlfreiheit hat zwei Seiten.

Wenn der Kunde gesetzlich einen zusätzlichen Anspruch auf eine Zahlungsmöglichkeit erhält, entsteht auf der anderen Seite eine Verpflichtung.

Das kann politisch gewollt und rechtlich zulässig sein. Es sollte trotzdem nicht so dargestellt werden, als würde dadurch ausschließlich Freiheit geschaffen.

Was bringen solche Eingriffe tatsächlich?

Neben dem Komfort für Verbraucher werden auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität als Gründe für stärker nachvollziehbare Zahlungswege genannt.

Dass der Staat dagegen vorgeht, ist selbstverständlich.

Mich beschäftigt vielmehr, was danach passiert.

Wenn der Handlungsspielraum vieler Menschen eingeschränkt wird, um den Missbrauch durch einen Teil von ihnen zu erschweren, sollte der Erfolg einer solchen Maßnahme später messbar sein.

Der 500-Euro-Schein liefert dafür ein interessantes Beispiel.

Die Europäische Zentralbank beschloss 2016, seine Produktion dauerhaft einzustellen. Bei der Entscheidung spielten auch Bedenken eine Rolle, dass diese hohe Stückelung illegale Aktivitäten erleichtern könnte. Seit 2019 werden keine neuen 500-Euro-Scheine mehr ausgegeben. Vorhandene Scheine bleiben gesetzliches Zahlungsmittel.

2023 wurde die EZB nach den Auswirkungen dieser Entscheidung auf Finanzkriminalität gefragt. Ihre Antwort: Eine spezielle Untersuchung dazu hatte sie nicht durchgeführt.

Das beweist weder Erfolg noch Misserfolg der Maßnahme.

Gerade deshalb finde ich das Beispiel bemerkenswert.

Eine Einschränkung wird unter anderem mit der Bekämpfung von Kriminalität begründet. Jahre später fehlt eine spezielle Untersuchung darüber, welche Wirkung sie auf genau diesem Gebiet hatte.

Hier würde ich mir einen anderen Umgang wünschen.

Wer neue Verpflichtungen schafft, sollte vorher festlegen, was damit konkret erreicht werden soll und woran sich der Erfolg messen lässt. Zeigt sich später, dass der erwartete Nutzen ausbleibt, muss auch eine Änderung oder Rücknahme der Maßnahme möglich sein.

Die Summe entscheidet

Eine digitale Bezahlmöglichkeit allein wird die unternehmerische Freiheit sicherlich nicht aus den Angeln heben.

Darum geht es mir auch nicht.

Mich interessiert die Entwicklung dahinter.

Eine neue Vorgabe hier, eine zusätzliche Dokumentationspflicht dort, an anderer Stelle mehr Kontrolle. Jede einzelne Maßnahme kann für sich genommen vernünftig begründet werden.

Erst in der Summe zeigt sich, wie sich der Handlungsspielraum verändert.

Deshalb halte ich es für legitim, bei jeder neuen Verpflichtung nicht nur nach ihrer Begründung zu fragen, sondern auch nach ihrer Notwendigkeit, ihrer Wirkung und ihren Grenzen.

Kontrolle braucht selbst Kontrolle.

Ein Rechtsstaat darf und muss Regeln durchsetzen. Gleichzeitig sollten Bürger und Unternehmer nachvollziehen können, ob Eingriffe tatsächlich den Nutzen bringen, mit dem sie begründet wurden.

Das ist für mich der eigentliche Punkt dieser Diskussion.

Nicht Bargeld gegen Karte.

Nicht analog gegen digital.

Sondern die Frage, wie wir mit freiwilligen Entscheidungen umgehen, wenn der Gesetzgeber gute Gründe dafür sieht, daraus eine Pflicht zu machen.

Fortschritt sollte unseren Handlungsspielraum erweitern. Nicht Stück für Stück ersetzen.

Guido Makowski
BCI Best Coins Investment

Dieser Beitrag gibt meine persönliche Sichtweise wieder. Er stellt keine parteipolitische Empfehlung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar.